Errichtung von Investitionsfonds: finanziellen; in Aktien; in aufsteigenden Unternehmen; in Immobilien; aus Kreditrechten; und aus Fondsquoten. Ausarbeitung der Kontrakte; Ausarbeitung der entsprechenden Vorschrift; Register beim entsprechenden Amt; Einschreibung beim Sekretariat für bundesstaatliches Einkommen (CNPJ); Einschreibung beim Bürgermeisteramt (CCM); Register und Aktualisierung bei der Zentralbank (UNICAD); Anweisung für Genehmigungsprozesse der durch die CVM geregelten Fonds.